PRAXIS FÜR SPRACH- UND LERNTHERAPIE   DAGMAR LUTTERBACH
BEHANDLUNGSVORAUSSETZUNGEN
SPRACH-, SPRECH- UND STIMMSTÖRUNGEN
Sprachtherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung, Behandlung und Prävention von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen. Die sprachtherapeutische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Je nach Alter und Störungsbild kann ein Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe, Internist oder Allgemeinmediziner der verordnende Arzt sein. Wurde von Ihrem Arzt Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet, melden Sie sich bitte möglichst telefonisch zur Terminabsprache in meiner Praxis. Die Behandlung sollte innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Je nach ärztlicher Vorgabe findet die Therapie in der Praxis oder als Hausbesuch statt. Die Therapie wird 1 oder 2 mal wöchentlich mit der Dauer von 30 - 60 Minuten durchgeführt.
KASSENABRECHNUNG
Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab und sind beihilfebefähigt. Ab dem 01.01.2004 gilt für zuzahlungspflichtige Patienten über 18 Jahre folgende gesetzliche Eigenanteilsregelung: 10 Euro müssen als Rezeptgebühr pro Verordnung entrichtet werden. Außerdem sind 10 Prozent des Kassensatzes privat zu zahlen.

Praxis für Sprach- und Lerntherapie
Dagmar Lutterbach  |  Telefon 07141 - 48 78 358  |  Isopistraße 11  |  71638 Ludwigsburg
info@mundart-ludwigsburg.de
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