BEHANDLUNGSVORAUSSETZUNGEN LERNTHERAPIE
Reichen die schulischen Hilfsmaßnahmen nicht aus, um Lernfortschritte zu erzielen, kann auf ambulante Lerntherapie zurückgegriffen werden.
In meiner Praxis bieten sich folgende Möglichkeiten:
Eine durch die Krankenkassen finanzierte Therapie von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS), die der Lernstörung zugrunde liegen
Eine nach §35a KJHG geförderte lerntherapeutische Maßnahme
Eine privat zu finanzierende Lerntherapie
Eine Lese-Rechtschreib- oder Dyskalkulietherapie ist keine
Kassenleistung.